Technik - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eindeutige Rahmenbedingungen sind eine wichtige Grundlage für beiderseitig seriöse Geschäfte. Bitte beachten Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, die nicht nur Bedingungen sondern auch Garantien enthalten.
1. Allgemein
1.1. Für alle Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich diese AGB.
1.2. Anderweitige besondere Abreden bei oder nach Vertragsabschluß werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültiger Vertragsbestandteil.
1.3. Abweichende AGB des Käufers werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Maße, Gewichte und Abbildungen
Sämtliche Größen, Abmessungen und Inhaltsangaben in unseren Katalogen, Preislisten, Prospekten usw. sind unverbindlich und bedürfen der Bestätigung durch den Verkäufer. Abweichungen von Abbildungen der zur Lieferung gelangenden Produkte behalten wir uns vor. Dieses gilt insbesondere bei Änderungen und Verbesserungen.
3. Preise
3.1. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den vereinbarten Preisen. Die in unseren Geschäftsunterlagen, insbesondere in unseren Preislisten genannten Preise, sind unverbindliche Richtpreise, die der Bestätigung des Käufers bedürfen. Die Umsatzsteuer wird in der Rechnung zugeschlagen und gesondert ausgewiesen.
3.2. Soll die Lieferung oder Leistung durch uns später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgen, behalten wir uns eine Änderung des Entgeltes unter der Voraussetzung vor, dass sich die bei Vertragsabschluß gegebenen, für die Bestimmung des Entgelts maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere Kosten wie z.B. für Material, Löhne, Transport oder öffentliche Abgaben, wesentlich verändert haben sollten.
4. Zahlung
4.1. Der Rechnungsbetrag ist unverzüglich nach Rechnungslegung zu begleichen. Anderweitige Vereinbarungen müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
4.2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind für jeden angefangenen Monat 1,50% Verzugskosten zu zahlen. Die Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4.3. Fakturengegenwerte für Exportsendungen sind in jedem Falle in verlustfreier Valuta zu begleichen.
5. Lieferung
5.1. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden sämtliche Aufträge auf der Kostenbasis ab Lager; ausschließlich Verpackung ausgeführt. Die Verpackung wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen.
5.2. Die Sendungen reisen, auch bei frachtfreier Lieferung, für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers. Eine Transportversicherung wird im allgemeinen durch uns nicht gedeckt. Auf Wunsch des Auftraggebers nehmen wir jedoch die Deckung des Transportrisikos gegen Berechnung vor.
5.3. Materialmangel, Streik, Krieg und alle sonstigen Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Lieferung.
5.4. Soweit in den vorstehenden oder nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB die Haftung für einen Schaden zu unseren Gunsten ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt dieses nicht für einen Schaden, der auf unserer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht.
6. Gewährleistung / Haftung
6.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel - bei Handelsgeschäften auch erkennbare Mängel - unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, schriftlich zu beanstanden. Sonstige Mängel sind unverzüglich schriftlich spätestens binnen einer Woche nach Entdeckung zu melden. Uns ist die Möglichkeit zur sofortigen Besichtigung einzuräumen.
6.2. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Käufer die Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3. Wenn und soweit ein Hersteller oder sonstiger Dritter eine eigene Gewährleistung gegenüber dem Käufer übernimmt, wird dadurch unsere Gewährleistungspflicht selbst im Verhältnis zum Käufer in keinem Falle erweitert.
6.4. Gebrauchte Gegenstände werden verkauft wie besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
6.5. Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche des Käufers, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung zusammenhängen, in jedem Falle ausgeschlossen.
6.6. Da die Anwendung oder Verwendung der durch uns verkauften Produkte außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir keine Haftung für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Verarbeitung oder Benutzung ergeben.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenstehenden Forderungen darf der Käufer nicht ohne unsere Einwilligung über die unter Eigentumsvorbehalt oder in unserem Miteigentum stehenden Sachen verfügen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, im ordentlichen Geschäftsverkehr über die Vorbehaltsware zu verfügen und sie insbesondere weiter zu veräußern, soweit und solange unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt gewahrt bleiben und der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist das für den Verkäufer zuständige Gericht.