Besatzfische - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Eindeutige Rahmenbedingungen sind eine wichtige Grundlage für beiderseitig seriöse Geschäfte. Bitte beachten Sie unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, die nicht nur Bedingungen sondern auch Garantien enthalten.

1. Die Verkaufs- und Lieferbedingungen beziehen sich auf das gesamte Fischangebot; d.h. Eier, Sperma und Fische aller Alterklassen und Verarbeitungsformen.

2. Sämtlich Angebote sind freibleibend und bedürfen der Bestätigung des Käufers. Der Lieferant ist unmittelbar nach Feststellung der Lieferunfähigkeit verpflichtet, dies dem Käufer mitzuteilen.

3. Der Transport geht zu Lasten des Bestellers unter Garantie lebender Ankunft. Die Garantie gilt nur bei Transporten mit Fahrzeugen des Verkäufers. Bei Abnahme ab Anlage trägt der Besteller das gesamte Risiko. Einwandfreie Abfertigung wird garantiert.

4. Alle Preise verstehen sich ab Anlage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wird Lieferung frei Haus oder frei Gewässer vereinbart, dann gilt dies für eine Abladestelle auf einem befestigten Weg zu einem von den Parteien abzustimmenden Zeitpunkt.

5. Rechnungen sind sofort rein netto ohne Skontoabzug zahlbar. Bei Verzug sind für jeden angefangenen Monat 1,50% Verzugszinsen zu zahlen. Die Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers.

6. Bei Lieferung von Satzfischen bleiben Abweichungen 20% in Größe, Stückgewicht und in dem daraus resultierenden Preis vorbehalten.

7. Die Entscheidung, ob gelieferte Fische abgeladen und in einen Betrieb oder ein Gewässer eingesetzt werden, trifft der Kunde - er allein trägt die Konsequenzen.

8. Beanstandungen sind innerhalb 24 Stunden mitzuteilen. Bei begründeten Beanstandungen hat der Käufer nur Anspruch auf Herabsetzung bzw. Erstattung des Rechnungsbetrages, wenn eine Ersatzlieferung nicht mehr möglich ist. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz bei Folgeschäden sind, soweit gesetzlich möglich, ausgeschlossen. Die Zurücknahme von Fischen ist bedingt durch seuchenrechtliche Bestimmungen nicht möglich.

9. Bei lebenden Fischen versichern wir, dass zur Zeit der Übergabe weder an den zu liefernden Fischen noch an dem Bestand, aus dem sie geliefert werden Anzeichen einer melde- oder anzeigepflichtigen Krankheit erkennbar waren. Eine weitergehende Gesundheitsgarantie ist ausgeschlossen. Dem Kunde steht es frei, die Fische selbst zu untersuchen oder von einer sachverständigen Stelle auf seine Rechnung untersuchen zu lassen; das Ergebnis muss vor Lieferung bekannt gegeben werden.

10. Die Fische bleiben bis zur völligen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

11. Abweichungen von diesen Bestimmungen werden nur rechtsgültig, wenn dieses schriftlich vereinbart worden ist.

12. Gerichtsstand ist das für den Verkäufer zuständige Gericht.